Liebe Gäste,

Willkommen im schönen Magyaregregy. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt auf unserem Campingplatz. Wir möchten Die Zeit, die Sie auf unserem Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich gestalten. Im Interesse aller Gäste bitten wir Sie, alles zu vermeiden, was unsere Gemeinschaft stören könnte, und die folgenden Regeln einzuhalten:

Allgemein

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste. Die Freizeitanlagen dienen allen zur Erholung. Bitte unterlassen Sie deshalb alle Handlungen, die andere belästigen oder stören könnten.

Wir können Sie nur als Gast aufnehmen, wenn Sie frei von ansteckenden Krankheiten sind. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie und alle Sie begleitenden Personen ausdrücklich, frei von solchen Krankheiten zu sein. Bei falschen Angaben oder Erklärungen haften Sie gegenüber dem Campingplatzbetreiber für alle Folgen, die durch eine mögliche Beeinträchtigung des Betriebs bis hin zur Schließung des Platzes auf Grund behördlicher Anordnung entstehen.

Öffnungszeiten und Zugang

Die Öffnungsperiode des Campingplatzes entnehmen Sie bitte den entsprechenden Ankündigungen. Die Rezeption und die Büfé (Cafeteria) sind täglich von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 22.00 Uhr für Sie geöffnet.

Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach vorheriger Anmeldung in der Rezeption gestattet. Ein Aufenthalt für Jugendliche unter 18 Jahren ist grundsätzlich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich. Vor dem endgültigen Verlassen des Campingplatzes melden Sie sich bitte bei der Rezeption ab.

An- und Abreise

Bei An- bzw. Abreise sind die im Aushang veröffentlichten Benutzungsentgelte und Gästebeiträge zu bezahlen.

Am Abreisetag muss der Stellplatz bis 11.00 Uhr in sauberem Zustand geräumt sein, Veränderungen sind in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Bei verspäteter Räumung des Stellplatzes wird eine Tagespauschale von 5000 HUF berechnet. Sollten Sie Ihren Aufenthalt verlängern wollen, stimmen Sie diesen Wunsch bitte rechtzeitig mit der Rezeption ab. Bei Abreise ohne Angabe einer Adresse oder Verweigerung der Räumung bei faktischer Beendigung des Vertrages kann der Campingplatzbetreiber Campingwagen und -ausrüstung vom Stellplatz entfernen.

Ordnung und Sauberkeit

Auf Ordnung und Sauberkeit legen Sie sicherlich ebenso großen Wert wie wir. Bitte behandeln Sie alle Einrichtungen so schonend, als sei es Ihr Eigentum. Bitte verlassen Sie die sanitären Anlagen und das gesamte Campinggelände stets sauber und ordentlich. Das Abreißen von Ästen und Zweigen von Bäumen, Hecken und Sträuchern ist verboten.

Kinder unter 5 Jahren dürfen die Sanitäranlagen nur in Begleitung Erwachsener betreten.

Bitte vermeiden Sie ruhestörenden Lärm insbesondere während der Ruhezeiten von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr. Der Campingplatzbetreiber kann in dieser Zeit den Platz sperren. In dieser Zeit herrscht absolutes Fahrverbot, Radios, Fernseher, CD-Player und ähnliches sind auf Zimmerlautstärke zu stellen. Das gleiche gilt für Unterhaltungen und Gespräche.

Aus Rücksicht auf andere Gäste sind geräuschintensive Betätigungen nicht erlaubt.

Wohnwagen, Zelte, Vorzelte, Windschutz und Kraftfahrzeuge sind so aufzustellen, dass die Wege in voller Breite und Länge freigehalten werden. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird.

Die Wasserzapfstelle darf nur für die sparsame Entnahme von Frischwasser benutzt werden. Für andere Zwecke, wie z.B. Autowaschen oder zum Spielen darf kein Wasser entnommen werden. Warmwasser darf nur zum unmittelbaren Gebrauch im Sanitärgebäude entnommen werden.

Sicherheit

Die Gasanlagen und Gasheizungen in den Campingunterkünften müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Sie sind als Betreiber verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Dem Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise vorzulegen. Bitte bedenken Sie, dass Sie gegenüber dem Campingplatzbetreiber direkt für sämtliche Schäden haften, die durch Ihre Gasanlage verursacht werden.

Als Stromabnehmer auf dem Campingplatz erkennen Sie an, dass die Steckerverbindungen und Leitungen zwischen der elektrischen Anlage des Campingplatzbetreibers und Ihrer elektrischen Anlage besondere Gefahrenstellen sind. Daher verpflichten Sie sich, Ihre Kabel, Steckverbindungen und elektrischen Anlagen stets in einwandfreiem, vorschriftsmäßigem Zustand zu halten. Sie haften gegenüber dem Campingplatzbetreiber und Dritten direkt für sämtliche Schäden, die durch Ihnen gehörende Teile der elektrischen Anlagen verursacht werden, sowie für von Ihnen verursachte Schäden an Erd- und Oberleitungen und Folgeschäden.

Offene Feuer sowie feuergefährliche Heizungen sind auf dem gesamten Campinggelände mit Ausnahme der ausgewiesenen Flächen verboten. Grillen ist nur unter besonderer Vorsicht und Sorgfalt erlaubt, wenn jegliche Gefährdung ausgeschlossen ist. Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Die Lagerung und Beförderung müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.

Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Diebstahl oder Unfall. Dies gilt auch für die Benutzung der elektrischen Geräte. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Halten Sie Kinder bitte unbedingt von diesen Geräten fern. Defekte an den Geräten dürfen keinesfalls selbst beseitigt werden, sondern sind sofort dem Campingplatzbetreiber anzuzeigen.

Der Kinderspielpatz darf von Kindern bis zum Alter von 14 Jahren benutzt werden. Bitte belehren Sie Ihre Kinder diesbezüglich und klären Sie sie insbesondere auch über möglichen Gefahren der Spielanlagen auf. Die Spielplätze können nicht ständig vom Campingplatzbetreiber überwacht werden. Eltern haften für ihre Kinder.

Nutzung des Pools

Der Pool darf nur in Badebekleidung benutzt werden.

Kinder unter 5 Jahren dürfen den Poolbereich nur in Begleitung Erwachsener betreten. Eltern haften für ihre Kinder.

Aus Sicherheitsgründen und zum Zwecke der Ressourcenschonung wird darum gebeten nicht vom Beckenrand ins Wasser zu springen. Beim Verlassen des Poolbereichs sind sämtliche mitgebrachten Gegenstände auch wieder mitzunehmen.

Verkehrsregeln

Parken Sie Ihren Pkw bitte nur auf dem Ihnen zugewiesenen Parkplatz. Bei Verstoß gegen diese Vorgabe kann die Berechtigung zum Fahren in der Freizeitanlage gänzlich untersagt werden. Die Miete wird dadurch nicht gemindert.

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt auf dem gesamten Gelände 6 km/h. Bei Verstößen kann das Fahren in der Freizeitanlage gänzlich untersagt werden. Eine Mietminderung findet nicht statt. Die Verkehrsregeln gelten auf dem gesamten Campingplatz sinngemäß. Bitte achten Sie besonders auf Kinder und ältere Gäste und Besucher und fahren Sie rücksichtsvoll.

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nur auf den dafür ausgeschriebenen Stellplätzen und Unterkünften auf Grundlage der geltenden Tierschutzverordnung erlaubt. Als Halter verpflichten Sie sich, dass die Tiere nach den geltenden ungarischen Verordnungen geimpft sind. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Halter müssen Tierkot sofort einsammeln und in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen. Außerdem haften die Halter für sämtliche Schäden, die durch ein Haustier verursacht werden. Sobald ein Tier eine Belästigung oder eine Gefahr darstellt, muss es gänzlich von der Freizeitanlage ferngehalten werden, auch wenn vorher durch den Campingplatzbetreiber die Genehmigung zum Halten erteilt wurde.

Entsorgung und Recycling

Nach unserem Abfallkonzept wird eine getrennte Abfallentsorgung bei uns auf dem Campingplatz gefordert. Es darf nur der in der Freizeitanlage anfallende Hausmüll entsorgt werden. Bitte halten Sie unbedingt die vorgeschriebenen Sortiervorgaben ein. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. Die Entsorgung von Sperrmüll ist auf dem Campinggelände strengstens verboten. Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Platzverbot geahndet.

Chemische Abwässer gehören ausschließlich in das Chemische WC. Jegliches Einleiten von Abwasser in das Erdreich oder in die Gräben ist verboten und führt zum sofortigen Platzverweis. Der Campingplatzbetreiber ist berechtigt, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Zapfstellen im freien Gelände nur der Trinkwasserentnahme dienen.

Andere

Bei eventuellen Störungen, Behinderungen oder Belästigungen durch Arbeiten zur technischen Instandhaltung, Verschönerung, Entsorgung bzw. Pflege des Campingplatzes sowie der angrenzenden Anlagen können keine Regressansprüche gegen den Campingplatzbetreiber oder die von ihm beauftragten Personen oder Firmen geltend gemacht werden. Der Campingplatzbetreiber bemüht sich, diese Arbeiten außerhalb der Ruhezeiten durchzuführen.

Die im Auftrag des Campingplatzbetreibers tätigen Mitarbeiter sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Gästen oder Besuchern zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Campingplatz dient.

Bei einem Platzverweis wegen Verstoßes gegen die Platzordnung dürfen Sie den Platz in dieser Saison nicht wieder betreten. Eine Rückerstattung der Campingplatzgebühren erfolgt nicht.

Der Campingplatzbetreiber übernimmt während der Mietlaufzeit keine Gewährleistung für die Größe, die Güte und die Beschaffenheit des Stellplatzes. Der Haftungsausschluss gilt auch für Einwirkungen durch Lärm, Schmutz, Geruch, wildlebende Tiere und Wettereinflüsse jeglicher Art.

Aus betriebsbedingten Gründen kann der Campingplatzbetreiber entschädigungslos die Benutzung einzelner Stellplätze untersagen oder die Freizeitanlage ganz sperren, bis das Hindernis oder die Gefahr beseitigt oder gemildert ist.

Mit der Nutzung des Platzes stellen Sie den Campingplatzbetreiber von jeglichen Ersatzansprüchen frei, die eine dritte Partei aus einem Schaden, der durch Sie, Ihre Angehörigen oder Besucher, Ihre Freizeiteinrichtung selbst oder Fahrzeuge jeder Art entstanden sind, an den Campingplatzbetreiber stellen. Sie sind verpflichtet, Ihre Freizeiteinrichtung gegen Gefahren zu versichern, die aus dieser Freizeiteinrichtung entstehen können. Der Campingplatzbetreiber kann die Vorlage der Versicherungspolice verlangen. Für beschädigte oder abhanden gekommene Sachen sowie Feuer, Diebstahl, Vandalismus und Unfälle aller Art übernimmt der Campingplatzbetreiber keine Haftung. Sie haften für alle von Ihnen oder Ihren Angehörigen / Kindern verursachten Schäden.

Mit Ihrer Anmeldung und der Nutzung des Platzes erkennen Sie diese Campingplatzordnung an. Diese Campingplatzordnung gilt bis auf weiteres bzw. so lange, bis sie durch eine andere ersetzt wird. Der Geltungsbereich dieser Campingplatzordnung umfasst das gesamte Campinggelände einschließlich aller darauf befindlichen Gebäude und Einrichtungen. Gäste im Sinne dieser Campingplatzordnung sind alle Campinggäste und Besucher.